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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 17 von 48
Ein Nichteigentümer gibt ein Auto zur Reparatur. Eine Bezahlung bleibt aus. Der Werkunternehmer verweigert die Herausgabe. Welche Ansprüche gegen den § 985 BGB des Eigentümers kann der Werkunternehmer geltend machen. Was muss angesprochen werden?
- Werkunternehmerpfandrecht (-) § 647 BGB; Besteller ungleich Eigentümer
- § 647 BGB iVm § 185 BGB
dingliche Verfügung wird vorausgesetzt und Einwilligung in Reparatur ist keine - § 1257 iVm § 1207 BGB
Pfandrecht muss laut Wortlaut bereits entstanden sein - § 273 BGB Zurückbehaltungsrecht
kein gegenseitiger Anspruch
Werkunternehmer hat Anspruch gegen Besitzer auf Werklohn
Eigentümer hat Anspruch gegeh Werkunternehmer auf Herausgabe - § 240 BGB Treu und Glauben
wenn Eigentümer extra jemanden losschickt - § 812 BGB
Vorrang der Leistungskondiktion gegenüber dem Besitzer; Nichtleistungskondiktion gegenüber Eigentümer gesperrt - Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 BGB
Streit rechtmäßiger und unrechtmäßiger Besitzer


