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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 17 von 48

Ein Nichteigentümer gibt ein Auto zur Reparatur. Eine Bezahlung bleibt aus. Der Werkunternehmer verweigert die Herausgabe. Welche Ansprüche gegen den § 985 BGB des Eigentümers kann der Werkunternehmer geltend machen. Was muss angesprochen werden?

  1. Werkunternehmerpfandrecht (-) § 647 BGB; Besteller ungleich Eigentümer
  2. § 647 BGB iVm § 185 BGB
    dingliche Verfügung wird vorausgesetzt und Einwilligung in Reparatur ist keine
  3. § 1257 iVm § 1207 BGB
    Pfandrecht muss laut Wortlaut bereits entstanden sein
  4. § 273 BGB Zurückbehaltungsrecht
    kein gegenseitiger Anspruch
    Werkunternehmer hat Anspruch gegen Besitzer auf Werklohn
    Eigentümer hat Anspruch gegeh Werkunternehmer auf Herausgabe

  5. § 240 BGB Treu und Glauben
    wenn Eigentümer extra jemanden losschickt
  6. § 812 BGB
    Vorrang der Leistungskondiktion gegenüber dem Besitzer; Nichtleistungskondiktion gegenüber Eigentümer gesperrt
  7. Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 BGB
    Streit rechtmäßiger und unrechtmäßiger Besitzer
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