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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 23 von 48
P beobachtet, wie S sein (also P´s) Fahrrad stehlen will. P rennt hinterher, knickt am Bordstein um und verstaucht sich das Bein, § 823 Abs. 1?
- grds. schützt § 823 BGB vor Fremdschädigung (hier: Selbstschädigung)
- haftungsbegründende Kausalität?
BGH (+), wenn
1. erhöhtes Risiko für die Rechtsgüter des Verfolgers geschaffen wurde
2. sich der Verfolger herausgefordert fühlte und dies auch durfte
3. Verfolgte musste subjektiv damit rechnen


