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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 6 von 48
Wie wird "höhere Gewalt" iSd § 7 Abs. 2 StVG definiert?
- von außen kommende
- in keinem betrieblichen Zusammenhang stehende
- nicht voraussehbare
- und auch durch äußerst vernünftige Weise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse


