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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 27 von 48
Was ist unter "dinglicher Surrogation" zu verstehen?
Von dinglicher Surrogation spricht man, wenn das Gesetz anordnet, dass das, was aufgrund eines Rechts oder als Ersatz für einen zerstörten, beschädigten oder entzogenen Vermögensgegenstand erworben wird, unmittelbar (automatisch) wieder in das betroffene Vermögen übergeht.


