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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 27 von 48

Was ist unter "dinglicher Surrogation" zu verstehen?

Von dinglicher Surrogation spricht man, wenn das Gesetz anordnet, dass das, was aufgrund eines Rechts oder als Ersatz für einen zerstörten, beschädigten oder entzogenen Vermögensgegenstand erworben wird, unmittelbar (automatisch) wieder in das betroffene Vermögen übergeht.

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