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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 34 von 48
Der Gläubiger vollstreckt bei dem Schuldner aus vorläufig vollstreckbarem Urteil. Die Berufung ist erfolgreich. Wonach richtet sich nun der Schadensersatzanspruch des ehemaligen Schuldners?
§§ 717 Abs. 2. Abs. 3 ZPO


