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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 22 von 48
Erkläre das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis.
- Sonderbeziehung der Nachbarn
- Rechtsinstitut, das aus § 242 BGB resultiert
- eigene Rechte finden dort ihre Grenzen, wo die Interessen des nachbarn in unverhältnismäßigen Maße beeinträchtigt werden
- ist kein Schuldverhältnis


