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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 43 von 48

Was sind rechtshemmende Einreden? Nenne 3.

Einreden lassen den Anspruch unberührt fortbestehen. Er ist aber nicht mehr durchsetzbar. Einreden müssen geltend gemacht werden!

  • Verjährung
  • Zurückbehaltungsrecht
  • Einrede des nichterfüllten Vertrages, § 320 BGB
  • Einreden aus Treu und Glauben, § 242 BGB
  • Bereicherungseinrede nach, § 821 BGB
  • Unzumutbarkeit der Leistung, § 275, 326 BGB
  • Stundung (Hinausschieben des Fälligkeitsbeginns der Forderung)
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