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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 43 von 48
Was sind rechtshemmende Einreden? Nenne 3.
Einreden lassen den Anspruch unberührt fortbestehen. Er ist aber nicht mehr durchsetzbar. Einreden müssen geltend gemacht werden!
- Verjährung
- Zurückbehaltungsrecht
- Einrede des nichterfüllten Vertrages, § 320 BGB
- Einreden aus Treu und Glauben, § 242 BGB
- Bereicherungseinrede nach, § 821 BGB
- Unzumutbarkeit der Leistung, § 275, 326 BGB
- Stundung (Hinausschieben des Fälligkeitsbeginns der Forderung)


