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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 12 von 48

Was ist der Unterschied zwischen Schuldübernahme - Schuldbeitritt - Bürgschaft?

  1. Schuldübernahme = §§ 414 ff BGB
    = Schuldnerwechsel
    = Gl. trägt das Insolvenzrisiko
    = im zweifel Schuldbeitritt, um Gl. nicht zu belasten
  2. Schuldbeitritt
    = nicht gesetzlich geregelt, § 311 BGB
    = tritt als Schuldner hinzu
    = Gesamtschuldverhältnis wird begründet
  3. Bürgschaft
    = §§ 765 ff BGB
    = Bürge haftet nur subsidiär und akzessorisch
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