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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 12 von 48
Was ist der Unterschied zwischen Schuldübernahme - Schuldbeitritt - Bürgschaft?
- Schuldübernahme = §§ 414 ff BGB
= Schuldnerwechsel
= Gl. trägt das Insolvenzrisiko
= im zweifel Schuldbeitritt, um Gl. nicht zu belasten - Schuldbeitritt
= nicht gesetzlich geregelt, § 311 BGB
= tritt als Schuldner hinzu
= Gesamtschuldverhältnis wird begründet - Bürgschaft
= §§ 765 ff BGB
= Bürge haftet nur subsidiär und akzessorisch


