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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 15 von 48
Können ungelesene unterzeichnete Erklärungen wegen Irrtum angefochten werden?
- Wer eine Erklärung ungelesen unterschreibt, hat grds keinen Anfechtungsgrund (auch Analphabeten oder Ausländer)
- hat sich der Unterzeichnende dagegen eine bestimmte Vorstellung gemacht, dann kann er anfechten


