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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 26 von 48
Wie grenzt man Fiktion von einer Vermutung ab?
- gesetzliche Fiktion = Anordnung, dass tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen
- Vermutung = ist im Normalfall widerlegbar, Bsp. § 1006 Abs. 1 BGB


