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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 28 von 48

Wann ist die Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB weggefallen?

  • Erlangte ist nicht mehr vorhanden
  • Vermögensnachteile (Aufwendungen), die mit dem rechtsgrundlosen Erwerb im kausalen Zusammenhang stehen: dann Zug um Zug gegen Erstattung
  • kein Wegfall bei Aufwendungen, die sowieso getätigt worden wären, wie zBsp Tilgung eines Kredits
  • Luxusaufwendungen = Wegfall, weil sonst nicht getätigt worden wäre
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