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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 28 von 48
Wann ist die Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB weggefallen?
- Erlangte ist nicht mehr vorhanden
- Vermögensnachteile (Aufwendungen), die mit dem rechtsgrundlosen Erwerb im kausalen Zusammenhang stehen: dann Zug um Zug gegen Erstattung
- kein Wegfall bei Aufwendungen, die sowieso getätigt worden wären, wie zBsp Tilgung eines Kredits
- Luxusaufwendungen = Wegfall, weil sonst nicht getätigt worden wäre


