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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Hehlerei, § 259

Frage 23 von 42

A nötigt den B mit Gewalt ihm ein wertvolles Bild herauszugeben, dass B zuvor von O gestohlen hatte. Hat A sich wegen Hehlerei strafbar gemacht?

  • (P) Erwerb durch Nötigung / Betrug

    • e.A.: Verschaffen (+)

      • Arg.: Kollusion nicht erforderlich, weil es allein um Perpetuierung geht

    • h.M.: enge Auslegung, Verschaffen (-)

      • Arg.: neben Perpetuierung gibt es noch 2ten Schutzzweck: Möglichkeit für Dieb wirtschaftlich zu verkaufen → Anreiz zum Stehlen; bei Betrug / Nötigung gibt es Anreiz gerade nicht

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