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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 22 von 42
Wann ist eine Sache dem Täter anvertraut iSd § 246 II StGB?
Definition
Dem Täter anvertraut ist eine Sache dann, wenn ihm dir Gewahrsam in dem Vertrauen eingeräumt worden ist, dass er die Gewalt über die Sache nur i.S.d. Eigentümers ausüben werde. Dabei genügt es, dass er den Gewahrsam vom Eigentümer oder einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, mit der Sache im Interesse oder nach Weisung des Eigetümers zu verfahren oder sie ihm zurückzugeben.


