Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 13 von 42
Was genau ist Tatobjekt des § 257? Kann ein dem Gehilfen versprochene Tatlohn ein solches sein?
Vorteil ist jeder durch (oder für) die Vortat erlangte, noch vorhandene Vorteil
-
(P) Für die Vortat erlangter Vorteil
-
insb. Tatlohn für Gehilfen der Haupttat
-
auch erfasst
-
Arg.: Wortlaut differenziert nicht - jeglicher Vorteil erfasst
-
nicht jedoch bloß in Aussicht gestellter Tatlohn


