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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 19 von 42
Entfaltet § 4 I Nr.3 GastG drittschützende Wirkung? Was gilt, wenn der Betreib er eine Beugenehmigung hat?
- (P) Drittschutz aus § 4 I Nr. 3
- e.A.: nein
- Arg.: anders als bei § 5 I Nr.3 sind Nachbarn nicht genannt
- h.M.: ja
- Arg.: über Verweis auf BImSchG wird indirekt auf Nachbarschaft § 3 I verwiesen
- aber Bindungswirkung der Baugenehmigung
- eigenständiger Schutz nur bei atypischen Immissionen
- oder wenn nicht genehmigunsplf.
- z.B.: Jahrmarktzelt
bzgl. typischer Immissionen muss Nachbar Baugenehmigung anfechten


