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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Gaststättenrecht

Frage 19 von 42

Entfaltet § 4 I Nr.3 GastG drittschützende Wirkung? Was gilt, wenn der Betreib er eine Beugenehmigung hat?

  • (P) Drittschutz aus § 4 I Nr. 3

    • e.A.: nein

      • Arg.: anders als bei § 5 I Nr.3 sind Nachbarn nicht genannt

    • h.M.: ja

      • Arg.: über Verweis auf BImSchG wird indirekt auf Nachbarschaft § 3 I verwiesen

    • aber Bindungswirkung der Baugenehmigung

      • eigenständiger Schutz nur bei atypischen Immissionen

        • oder wenn nicht genehmigunsplf.

          • z.B.: Jahrmarktzelt
      • bzgl. typischer Immissionen muss Nachbar Baugenehmigung anfechten

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