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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Computerbetrug § 263a

Frage 8 von 42

Wie ist hinsichtlich der Täuschungshandlung bei § 263a zwischen POZ und POS Verfahren bei der unbefugten Verwendung von EC Karten zu differenzieren?

  • (P) erschlichene Karte
    • § 263a StGB (+)
      • Arg.: unbefugt bzgl. PIN, Bank geht von pers. Entgegennahme des Karteninhabers aus
      • bei POZ Verfahren naheliegender, da Zahlungsempf. aufgr. Garantie (-) Intentität wichtig ist
    • OLG Köln (-)
      • Arg.: Handlung ohne jeglichen Täuschungswert, Bank ist InnenVH egal
      • bei POS Verfahren naheliegender, da es Zahlungsempfänger aufgr. Garantie egal sein kann
    • § 303a I StGB 2.Alt
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