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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 8 von 42
Wie ist hinsichtlich der Täuschungshandlung bei § 263a zwischen POZ und POS Verfahren bei der unbefugten Verwendung von EC Karten zu differenzieren?
- (P) erschlichene Karte
- § 263a StGB (+)
- Arg.: unbefugt bzgl. PIN, Bank geht von pers. Entgegennahme des Karteninhabers aus
- bei POZ Verfahren naheliegender, da Zahlungsempf. aufgr. Garantie (-) Intentität wichtig ist
- OLG Köln (-)
- Arg.: Handlung ohne jeglichen Täuschungswert, Bank ist InnenVH egal
- bei POS Verfahren naheliegender, da es Zahlungsempfänger aufgr. Garantie egal sein kann
- § 303a I StGB 2.Alt


