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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Raub Qualifikationen §§ 250, 251

Frage 27 von 42

Was spricht dafür, als ungeschiebenes TBM beim § 250 I 1b (mitnehmen von gef. Werkzeug beim Raub) eine Verwendungsabsicht zu fordern (2 Arg)?

  • teleologische Reduktion: Täuschung nicht rein verbal

    • Arg.: massive Strafrahmenverschiebung

    • Arg.: hier stünde sonst das Täuschungselement (nicht Bedrohung) im Vordergrund

    • d.h. die Scheinwaffe muss zumindest echt aussehen. Spielzeug in der Tasche reicht nicht

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