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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 27 von 42
Was spricht dafür, als ungeschiebenes TBM beim § 250 I 1b (mitnehmen von gef. Werkzeug beim Raub) eine Verwendungsabsicht zu fordern (2 Arg)?
- teleologische Reduktion: Täuschung nicht rein verbal
- Arg.: massive Strafrahmenverschiebung
- Arg.: hier stünde sonst das Täuschungselement (nicht Bedrohung) im Vordergrund
- d.h. die Scheinwaffe muss zumindest echt aussehen. Spielzeug in der Tasche reicht nicht


