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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Erpressung, §§ 253, 255

Frage 2 von 42

Warum schließt das subj. Merkmal "Absicht rechtswidriger, stoffgleicher Bereicherung" idR nicht den §§ 253, 255 zweiter Ganoven untereinander aus?

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