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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 2 von 42
Warum schließt das subj. Merkmal "Absicht rechtswidriger, stoffgleicher Bereicherung" idR nicht den §§ 253, 255 zweiter Ganoven untereinander aus?
- Ganovenkriminalität → Selbstjustiz
- Forderungen bestehen idR nicht (§ 242 BGB)
- ETBI (§ 16 StGB ) hilft meist auch nicht, da T sich nicht nur vorstellen müsste, dass Forderung besteht, sondern auch, dass gerichtlich einklagbar


