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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Betrug, § 263 StGB

Frage 17 von 42

T gibt am Postschalter einen 500 EUR Schein um dafür Briefmarken zu erhalten. Als der Schein schon vom Postangestellten (P) angenommen wurde, nimmt T ihn heimlich wieder an sich. P händigt dem T die Briefmarken aus, weil er denkt, er habe das Geld ja erhalten. Hat T sich neben dem Diebstahl wegen eines (Dreiecks)Betrugs strafbar gemacht?

(P) Schaden? zivilR. Anspruch zwar besteht zwar, ist aber einredebehaftet

  • e.A.: der vorherige Diebstahl schließt Schaden iRd § 263 aus
  • a.A.: Schaden (+), § 242 schließt nur gleichzeitigen, nicht späteren § 263 aus

    aber: Sicherungsbetrug tritt nach dieser Ansicht iRd Konkurrenzen zurück
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