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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 11 von 42
Mit welchem Argument ist die Tatbestandsmäßigkeit von § 257, 259 bei sog. Ersatzvorteilen grds. auszuschließen? Welcher Unterschied besteht insoweit zwischen den beiden Tatbeständen?
- (P) Ersatzvorteile
- h.M.: nicht erfasst, wie Ersatzhehlerei
- Arg.: Schutzzweck ist Restitutionsvereitelung, die hier nicht mehr betroffen
- § 257 StGB ist bzgl. der Unmittelbarkeit aber weiter als § 261 StGB → bei rein 'finanztechnischen Vorgängen' ist der Vorteil noch der selbe


