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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Begünstigung, § 257

Frage 11 von 42

Mit welchem Argument ist die Tatbestandsmäßigkeit von § 257, 259 bei sog. Ersatzvorteilen grds. auszuschließen? Welcher Unterschied besteht insoweit zwischen den beiden Tatbeständen?

  • (P) Ersatzvorteile
    • h.M.: nicht erfasst, wie Ersatzhehlerei
      • Arg.: Schutzzweck ist Restitutionsvereitelung, die hier nicht mehr betroffen
    • § 257 StGB ist bzgl. der Unmittelbarkeit aber weiter als § 261 StGB → bei rein 'finanztechnischen Vorgängen' ist der Vorteil noch der selbe
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