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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 9 von 42
Wie ist bei EC-Karten-Fällen iRd der §§ 263 / 263a zwischen dem Verfahren mit PIN / dem mit Unterschrifz zur differenzieren?
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unmittelbarer Vermögensschaden
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= der Computer muss eine unmittelbar vermögensrelevante Disposition vornnehmen (analog § 263 StGB )
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z.B. (-) bei Bezahlung im POZ - System (= EC Karte + Unterschift)
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z.B. (+) bei Bezahlung im POS - System (= EC Karte + PIN)
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Garantie + Wirksame Verpflichtung der Bank
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→ hier ist also auch § 263 StGB (a) zulasten der Bank denkbar
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Garantie + Wirksame Verpflichtung der Bank
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