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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Computerbetrug § 263a

Frage 9 von 42

Wie ist bei EC-Karten-Fällen iRd der §§ 263 / 263a zwischen dem Verfahren mit PIN / dem mit Unterschrifz zur differenzieren?

  • unmittelbarer Vermögensschaden
    • = der Computer muss eine unmittelbar vermögensrelevante Disposition vornnehmen (analog § 263 StGB )
    • z.B. (-) bei Bezahlung im POZ - System (= EC Karte + Unterschift)
    • z.B. (+) bei Bezahlung im POS - System (= EC Karte + PIN)
      • Garantie + Wirksame Verpflichtung der Bank
        • → hier ist also auch § 263 StGB (a) zulasten der Bank denkbar
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