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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Missbrauch von Scheck& Kreditkarten § 266b

Frage 3 von 42

Wie steht § 263b in Konkurrenz zu § 263a?

    • e.A.: nur § 266b StGB greift
      • Arg.: besondere Privilegierung (spezieller, geringerer Strafrahmen)
    • a.A.: § 263a StGB muss greifen
      • Arg.: Schutz des Vertrauens in elektr. Zahlungsverkehr zusätzlich betroffen
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