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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 3 von 42
Wie steht § 263b in Konkurrenz zu § 263a?
- e.A.: nur § 266b StGB greift
- Arg.: besondere Privilegierung (spezieller, geringerer Strafrahmen)
- a.A.: § 263a StGB muss greifen
- Arg.: Schutz des Vertrauens in elektr. Zahlungsverkehr zusätzlich betroffen


