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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: Betrug, § 263 StGB

Frage 35 von 42

Definition der Vermögensverfügung?

  • Definition
    = jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich beim Getäuschten oder einem Dritten unmittelbar vermögensmindernd auswirkt

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