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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 20 von 42
Welcher Streit besteht zu Natur der Geringwertigkeitsklausel, § 243 II und was ist die Auswirkung?
- Definitionobjektiver Verkehrswert zum Zeitpunkt der Tat
- h.M.: Geringwertigkeit muss objektiv vorliegen + subjektiv erfasst sein
- anders als bei § 248a StGB
- Arg.: Formulierung die Tat spricht für einheitliche Betrachtung
- Arg.: Abstellen auf Vermögen ist sinnwidrig, da § 242 StGB das Eigentum schützt → enge Auslegung
- a.A.: negatives Tatbestandsmerkmal
Irrtum nach § 16 I StGB oder § 16 II StGB analog möglich
der rein funktionelle Wert bleibt außer Betracht
- z.B.: Briefpapier zum Kreditbetrug


