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Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte

Themengebiet: § 243 Diebstahl Regelbeispiele

Frage 20 von 42

Welcher Streit besteht zu Natur der Geringwertigkeitsklausel, § 243 II und was ist die Auswirkung?

  • Definition
    objektiver Verkehrswert zum Zeitpunkt der Tat

    • h.M.: Geringwertigkeit muss objektiv vorliegen + subjektiv erfasst sein

      • anders als bei § 248a StGB

      • Arg.: Formulierung die Tat spricht für einheitliche Betrachtung

      • Arg.: Abstellen auf Vermögen ist sinnwidrig, da § 242 StGB das Eigentum schützt → enge Auslegung

    • a.A.: negatives Tatbestandsmerkmal

      • Irrtum nach § 16 I StGB oder § 16 II StGB analog möglich

    • der rein funktionelle Wert bleibt außer Betracht

      • z.B.: Briefpapier zum Kreditbetrug

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