Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Strafrecht: Vermögensdelikte
Frage 18 von 42
Wie sind falsche Angaben im elektronischen Mahnverfahren strafrechtlich zu bewerten?
- falsche Angaben im automatisierten Mahnverfahren
- Abgrenzung zu bloßen Rechtsbehauptungen -> hier wohl noch Tatsachenkern
- hypothetischer Rechtspfleger würde sich Gedanken über tats. Behauptungen des Antragstellers machen, § 263a StGB (+)
- Arg.: er würde tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers wg. § 138 I ZPO glauben
- a.A.: hyp. Rechtsplfeger würde nicht getäuscht
- Arg.: er hat keine Prüfungspflicht nach § 691 I Nr.2 ZPO
- anschl. Beantragung eines PfÜB
neuer Tatentschluss: § 263 StGB - hier nicht mehr automatisiert
hier aber reduzierter Prüfungsrahmen des Rechtspflegers → Täuschung (-)
- andernfalls Tatmehrheit zum vorherigen § 263a StGB


