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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Anstiftung § 26

Frage 34 von 57

Anstiftung definiert das Gesetz in § 26 StGB als Bestimmen zu einer Haupttat.Welche Anforderungen sind an die Hauptat zu stellen und wie ist Bestimmen definiert? Ist eine Kommunikative Einwirkung erforderlich?

  • Bestimmen

    • Definition
      Bestimmen heißt Hervorrufen eines Tatentschlusses

    • omnimodo facturus

      • bei einem fest zur Tat Entschlossenen kommen nur §§ 27, 30 I StGB in Betracht

        • Arg.: kein Hervorrufen (vgl. Def.)

      • bei bloßer Tatgeneigtheit ist Anstiftung möglich

    • Erforderlichkeit v. kommunikativer Einwirkung

      • BGH.: Arrangement einer Situation genügt

        • z.B.: A lässt Fenster offen, in der Hoffnung, dies veranlasse B einzubrechen

        • Arg.: Wortlaut

      • a.A: Theorie vom Unrechtspakt

        • Hätte Täter von dem Tatplan Abstand genommen, falls der Anstifter sein Ansinnen zurückgezogen hätte?

        • con.: zu restriktiv, ergibt sich nicht aus dem Gesetz

      • h.M.: Kommunikative Einwirkung erforderlich

        • Arg.: Gleichstellung bzgl. Strafe zum Täter nur gerechtfertigt, wenn Einwirkung ein solches Ausmaß hat, dass sie die fehlende Tatherrschaft kompensiert

        • kein Bestimmen durch Unterlassen

          • dann aber meist → Beihilfe, denn da Kommunikation nicht erforderlich
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