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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 7 von 57
Schließt eine Mentalreservation die Tat später noch zu begehen einen Rücktritt aus?
- Mentalreservation
- = Innerer Vorbehalt, entsprechende Tat in Zukunft wieder begehen zu wollen
- h. M.: innerer Vorbehalt irrelevant
- a. A.: Rücktritt unmöglich
- Con.: Kollision mit TB-betzg von § 24 I StGB
- Con.: Verstoß gegen Art. 103 II GG


