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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Sonderfälle beim Rücktritt

Frage 29 von 57

Ist ein Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Delikt möglich?

  • Sonderfall: Erfolgsqualifiziertes Delikt

    • Versuchte Erfolgsqualifikation

      • Grunddelikt (+), Erfolg nur versucht

      • Rücktritt unproblematisch möglich

        • wie auch schon die Versuchsstrafbarkeit an sich

    • Erfolgsqualifizierter Versuch

      • Grunddelikt versucht, Erfolg (+)

      • Rücktrittsmöglichkeit

        • e.A.: Kein Rücktritt möglich Vollendungstheorie

          • Arg.: Unrechtsgehalt des Grundeliks hat sich im Erfolg schon verwirklicht
          • Arg.: Rücktrittsmöglichkeit würde Schutzzweck der erfolgsqualoifizierten Strafnorm zuwider laufen
          • Arg.: Rücktritt kann wegen schwerer Folge kein Unrecht beseitigen
          • Con.: Verstoß gegen Art. 103 II, wenn erfolgsqualifizierter Versuch zum Nachteil des Täters als Vollendungstat behandelt wird
        • h.M.: Rücktritt möglich Rücktrittstheorie

          • Arg.: § 24 StGB spricht von Aufgeben der 'Tat'
          • Arg.: Rücktritt vom Versuch des Grunddelikts entzieht Strafbarkeit der schweren Folge den Boden
          • dann aber oft § 222 StGB
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