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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 26 von 57
Ist bzgl. des gefahrspezifischen Zusammenhangs beim erfolgsqualifiierten Delikt auf die Handlung oder den Erfolg der Haupttat abzustellen?
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e.A.: Letalitätstheorie: Erfolg ist Anknüpfungsunkt
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erfolgsqualifizierter Versuch nicht möglich
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= konkrete Verletzung, die es beim § 22 nicht gibt
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weiter als bei Abstellen auf Handlung
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hier werden auch Tatumstände erfasst
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z.B.: Faustschlag an vielbefahrener Straße
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h.M.: Handlung ist Anknüpfungspunkt
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erfolgsqulifizierter Versuch möglich
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Arg.: sonst starke Einschränkung bei gleicher Verwerflichkeit
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Arg.: Ausschluss von "außertatbestandlichen Gefährdungsfaktoren"
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Arg.: Wortlaut § 227: Klammer . 223 II, 224 II jetzt erfasst, früher nur 223
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