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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: zivilrechtlicher Notstand, §§ 228, 904 BGB

Frage 22 von 57

In wie weit ist § 228 BGB enger als § 34 StGB?

Wie § 32 StGB erfasst § 228 BGB nur eine Gefahr, die von von beschädigter Sache (bzw. bei § 32 StGB: Angreifer) ausgeht

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