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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 52 von 57
Was ist die Gegenansicht zu Lehre d. quasi Kausalität im § 13?
Kausalität
- hM: Lehre der Quasi-Kausalität
- DefinitionUnterlassen ist kausal, wenn die Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele
- DefinitionArg.: Feststellung einer Risikoerhöhung ist in der Praxis schwierig
- DefinitionArg.: Risikoerhöhungslehre deutet Erfolgs- in Gefährdungsdelikte um
- Streit: konkret oder abstrakt
- a.A.: Risikoverringerungslehre
- DefinitionUnterlassen ist kausal, wenn die Handlung das Risiko des Erfolgseintritts erheblich vermindert hätte
- Arg.: Risiko lässt sich nicht in erlaubten und nicht erlaubten Teil aufspalten
- vgl. Riskoerhöhungslehre beim Fahrlässigkeitsdelikt


