Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 I

Frage 52 von 57

Was ist die Gegenansicht zu Lehre d. quasi Kausalität im § 13?

  • Kausalität

    • hM: Lehre der Quasi-Kausalität

      • Definition
        Unterlassen ist kausal, wenn die Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele

      • Definition
        Arg.: Feststellung einer Risikoerhöhung ist in der Praxis schwierig

      • Definition
        Arg.: Risikoerhöhungslehre deutet Erfolgs- in Gefährdungsdelikte um

      • Streit: konkret oder abstrakt

    • a.A.: Risikoverringerungslehre

      • Definition
        Unterlassen ist kausal, wenn die Handlung das Risiko des Erfolgseintritts erheblich vermindert hätte

      • Arg.: Risiko lässt sich nicht in erlaubten und nicht erlaubten Teil aufspalten

      • vgl. Riskoerhöhungslehre beim Fahrlässigkeitsdelikt

Reihenfolge speichern