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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 24 von 57
Wie ist bei eine Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale iRd § 16 StGB abzugrenzen? z.B.: der Täter denkt, Nummernschild an KFZ sei keine Urkunde iSd § 276 StGB?
- (P) normative Tatbestandsmerkmale
- z.B.: Urkunde, Fremdheit
- Garantenstellung
- Abgrenzung: Irrtum über Bedeutung vs. Bezeichnung (unbeachtlicher Subsumtionsirrtum)
Parallelwertung in der Laiensphäre


