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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 9 von 57
Wie sind konkludente Tatplanerweiterung und Exzess zwischen Mittätern abzugrenzen?
- Konkludente Tatplanerweiterung
- Abgrenzung zum Exzess
- BGH: Nicht jede Abweichung vom urspr. Plan begründet Exzess. In Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige Abläufe werden idR vom Willen aller Beteiligten erfasst


