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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 33 von 57
Grenzen sie Wahlfeststellung, Postpendenzfeststellung und Präpendenzfeststellung voneinander ab!
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Bei der Postpendenzfeststellung geht es um eine einseitige Sachverhaltsunsicherheit, bei der Wahlfeststellung um eine doppelte Sachverhaltsunsicherheit (weder erste noch zweite Tat sind sicher nachzuweisen)
- Postependenz: zeitl. späterer SV ist sicher gegeben
- Grundsätze der Wahlfeststellung werden aber genau so angewendet
- Präpendenz: erster Sachverhalt ist sicher feststellbar
- z.B.: Hehlerei sicher (+), vorheriger Diebstahl unsicher (eigentlich in dubio pro reo -> (+))


