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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: objektive Zurechnung

Frage 53 von 57

Wieso ist die Abgrenzung eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gegenüber der einvernehmlichen Fremdgefährdung in der obj. Zurechnung zu prüfen?

  • Der Schutzbereich der Norm endet dort, wo das eigenverantwortliche Verhalten des Opfers beginnt

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