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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Einwilligung

Frage 44 von 57

Wann ist eine Einwilligung aus obj. Gründen beschränkt?

  • Einwilligungsschranken

    • Tötung auf Verlangen, § 216 StGB

      • Verbot aktiver Sterbehilfe

        • Fall Putz: Lockerung für einvernehmliche Behandlungsabbrüche durch positives Tun

      • Rspr.: Ausstrahlungswirkung auf § 228 StGB

    • Sittenwidrigkeit der Tat, § 228 StGB

      • heute: Ausmaß und Gewicht der drohenden RG-Verletzung (ex-ante)

        • Grenze bei konkreter Todesgefahr

          • Arg.: ausdr. Wille des Gesetzgebers
        • bei Schlägereien: § 228 StGB (+) wenn abstrakte Eskalationsgefahr nicht ausgeschlossen

          • z.B.: Absprachen, was nicht erlaubt ist
      • a.A.: Einwilligung (-), da sie sich nur auf die Handlung, nicht die Folgen bezieht

        • con.: Handlungsunwert entfällt → RWK entfällt

      • ehemals Rspr.: Verstoß gegen Anstandsgefühl aller billigundgerecht Denkenden

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