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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Rücktritt, § 24

Frage 6 von 57

Schließt das bloß zeitliche Verschieben einer Tat den Rücktritt aus?

  • (P) bloß zeitl. Verschieben
    • h.M.: reicht, Aufgabe der konkr. Tat als einheitlicher Lebensvorgang
      • Arg.: Neue Handlung u. U. selbstständig strafbar
      • Arg.: Opferschutzgewährleistung
    • a. A.: reicht nicht, endgültiges Abstandnehmen vom Gesamtplan erforderlich
      • Arg.: Strafunwürdigkeit nur so begründet
      • Con.: Wortlaut verlangt keinendgültiges Abstandnehmen
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