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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 4 von 57
Was besagt die Gesamtbetrachtungslehre bzgl. des Fehlschlags des Versuchs?
- h.M.: Gesamtbetrachtungslehre
- Kriterien für einheitliches Geschehen
- unmittelbarer Fortgang des Geschehens
- keine wesentliche Abweichung der Ausführungshandlung
- keine wesentliche Erhöhung des Unrechtsgehalts
- nicht wesentlich mehr kriminelle Energie
- Absehen von letzter Handlung, auch Absehen von erst vor Ort erkannter Begehungsweise: fehlgeschlagen dann (-)
- vgl. Lehre vom Rücktrittshorizont
- Kriterien für einheitliches Geschehen


