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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 I

Frage 46 von 57

Was ist die Definition von Unterlassen?

  • Definition
    Unterlassen ist die Nichtvornahme der gebotenen Handlung zur Erfolgsabwendung

    • Abgrenzung Handlung/Unterlassen nach Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit

    • z.B.: Familie § 1626 StGB , Gefängniswärter für Häftlinge

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