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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Konkurrenzen

Frage 31 von 57

Was versteht man unter natürlicher Handlungseinheit?

  • Definition
    = ein einheitlicher Willensentschluss führt zu einem Tätigwerden, das bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Geschehen erscheint

    • Schema: #

      1. einheitlicher Wille

        • ähnliche RGüter

      2. enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang

        • (-) bei Zäsur

          • z.B.: Trunkenheitsfahrt, dann Unfall, dann neue Trunkenheitsfahrt, § 53 StGB
    • vgl. Gesamtbetrachtungslehre, § 24 StGB

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