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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 18 von 124
Darf das Gericht unbestimmte Rechtsbegriffe voll überprüfen?
- Ja
- volle gerichtliche Überprüfung bedeutet, dass die Behörde bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe keinen Beurteilungsspielraum hat.
- Kontrolle nur dann nicht, wenn besondere Gründe vorliegen: Prüfungsentscheidungen, Prognose, beamtenrechtliche Beurteilungen


