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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 18 von 124

Darf das Gericht unbestimmte Rechtsbegriffe voll überprüfen?

  • Ja
  • volle gerichtliche Überprüfung bedeutet, dass die Behörde bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe keinen Beurteilungsspielraum hat.
  • Kontrolle nur dann nicht, wenn besondere Gründe vorliegen: Prüfungsentscheidungen, Prognose, beamtenrechtliche Beurteilungen
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