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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 32 von 124
Einseitige Erledigtenerklärung: Warum muss nun bei der Feststellung, ob Erledigung eingetreten ist, nicht mehr geprüft werden, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war?
- ursprüngliche Klage kann durch die Fortsetzungsfeststellungsklage überprüft werden (im Zivilrecht nicht)


