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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 32 von 124

Einseitige Erledigtenerklärung: Warum muss nun bei der Feststellung, ob Erledigung eingetreten ist, nicht mehr geprüft werden, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war?

  • ursprüngliche Klage kann durch die Fortsetzungsfeststellungsklage überprüft werden (im Zivilrecht nicht)
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