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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 14 von 124
Wie kann sich gegen den faktischen Vollzug gewährt werden? Wie lautet der Tenor?
- § 80 Abs. 5 VwGO analog
- Es wird festgestellt, dass der Widerspruch/AK aufschiebende Wirkung hat.
- es braucht keine aufschieende Wirkung wiederhergestellt werden, da diese bereits vorliegt, aber tatsächlich dagegen gehandelt wurde


