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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 14 von 124

Wie kann sich gegen den faktischen Vollzug gewährt werden? Wie lautet der Tenor?

  • § 80 Abs. 5 VwGO analog
  • Es wird festgestellt, dass der Widerspruch/AK aufschiebende Wirkung hat.
  • es braucht keine aufschieende Wirkung wiederhergestellt werden, da diese bereits vorliegt, aber tatsächlich dagegen gehandelt wurde
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