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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 83 von 124

Der Bescheid ist einen Tag nach Absenden durch die Behörde zugestellt worden. Gilt der tatsächliche Zustelltag zur Fristberechnung oder die Zugangsfiktion?

  • die Zustellfiktion nach § 41 Abs. 2 VwVfG
  • Schutznorm
  • kann nicht zulasten des Klägers widerlegt werden
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