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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 83 von 124
Der Bescheid ist einen Tag nach Absenden durch die Behörde zugestellt worden. Gilt der tatsächliche Zustelltag zur Fristberechnung oder die Zugangsfiktion?
- die Zustellfiktion nach § 41 Abs. 2 VwVfG
- Schutznorm
- kann nicht zulasten des Klägers widerlegt werden


