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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 35 von 124
Thema Ordnungsrecht: Ein Nichtverantwortlicher wird gem. § 71 SOG unrechtmäßig in Anspruch genommen. Kann nach § 72 SOG Ersatz verlangt werden?
- § 72 SOG baut auf § 71 auf und daher wird grds. die Rechtmäßigkeit vorausgesetzt
- § 72 SOG analog?
- rechtswidriges Verwaltungshandeln löst erst recht einen Aufopferungsanspruch aus
hM: keine Regelungslücke wegen der Anwendbarkeit der Grundsätze enteignungs- und aufopferungsgleichen Eingriffs (Folgenbeseitigungsanspruch)


