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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 111 von 124
Definition: öffentliche Sicherheit
- umfasst den Schutz des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen, den Schutz privater Rechte und Rechtsgüter und den Schutz der objektiven Rechtsordnung


