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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 84 von 124
Was bedeutet "sofortiger Vollzug" und was "sofortige Vollziehung"?
- sofortiger Vollzug = Behörde kann ohne VA eine Ersatz- oder Zwangsmaßnahme vornehmen (Ordnungsrecht)
- sofortige Vollziehung = trotz Widerspruchsverfahren wird der VA vollzogen


