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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 33 von 124
Thema Straßen- und Wegerecht: Was ist unter Gemeingebrauch zu verstehen?
- Widmung der Straßen und Wege zum Verkehr = fließender und ruhender Verkehr
- kein Verkehrsbezug, wenn nicht mehr betriebsbereit, dann verkehrsfremde Sache
- kommunikativer Gemeingebrauch = Verteilen von Flugblätter, Wahlwerbung


