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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 68 von 124

Die Klage wurde ohne Unterschrift eingereicht. Ist dies ein Problem?

  • grds. schriftlich und mit eigener Unterschrift, § 81 VwGO
  • Urheberschaft = Antrag kommt vom Kläger
  • Rechtsverkehrswille = mit seinem Wille ans Gericht gelangt
  • wenn sich auch aus anderen Anhaltspunkten die Urheberschaft und der Rechtsverkehrswille entnehmen lassen, dann wirksame Klageeinreichung
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