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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 68 von 124
Die Klage wurde ohne Unterschrift eingereicht. Ist dies ein Problem?
- grds. schriftlich und mit eigener Unterschrift, § 81 VwGO
- Urheberschaft = Antrag kommt vom Kläger
- Rechtsverkehrswille = mit seinem Wille ans Gericht gelangt
- wenn sich auch aus anderen Anhaltspunkten die Urheberschaft und der Rechtsverkehrswille entnehmen lassen, dann wirksame Klageeinreichung


