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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 112 von 124
Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 1 GG; Welcher sachliche Schutzbereich ist erfasst?
- Wohnung = Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens ud Wirkens gemacht sind
- räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet
- auch Gärten oder Höfe, die durch Mauern/ Zäune/ Hecken abgeschirmt sind
- auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, da enger Bezug zw. individueller Persönlichkeitsentfaltung und der ungestörten Berufsausübung


