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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 112 von 124

Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 1 GG; Welcher sachliche Schutzbereich ist erfasst?

  • Wohnung = Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens ud Wirkens gemacht sind
  • räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet
  • auch Gärten oder Höfe, die durch Mauern/ Zäune/ Hecken abgeschirmt sind
  • auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, da enger Bezug zw. individueller Persönlichkeitsentfaltung und der ungestörten Berufsausübung
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